"Zu den Menschen mit Behinderung zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnens-beeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können."[1] Die Möglichkeit der aktiven und vollständigen Teilhabe an der Gesellschaft wird damit zum Kern der Definition einer Behinderung.

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