Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen unter bestimmten Voraussetzungen gemeinschaftlich, nicht-gewerblich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an Mitglieder weitergeben. Alle Informationen zu diesen Voraussetzungen für Anbauvereinigungen in Hamburg stellt die Freie und Hansestadt Hamburg hier zur Verfügung.
Im weiteren stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein "Infoblatt zur Weitergabe an Mitglieder von Cannabis-Anbauvereinigungen" sowie einen "Leitfaden zur Erstellung eines Jugend- und Gesundheitsschutzkonzeptes" auf ihrem Webangebot www.infos-cannabis.de/ zur Verfügung.
Die Schulung für Präventionsbeauftragte nach dem KonsumCannabisgesetz (KCanG) der in Hamburg ansässigen Cannabisanbauvereinigungen wird von der Landesstelle Schleswig-Holstein e.V. übernommen. Diese Schulung wird von der Freien und Hansestadt Hamburg im Rahmen der Zulassung der Cannabisanbauvereinigungen anerkannt.
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen (wie zum Beispiel Termin, Dauer, Kosten, Format, etc.) im Zusammenhang der Schulung nach § 23 KCanG an:
Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.
Ansprechperson: Thorsten Hinz
E-Mail: thorsten.hinz@lssh.de
www.lssh.de
Schreberweg 10
24119 Kronshagen
SUCHT.HAMBURG
Information.Prävention.
Repsoldstr. 4
20097 Hamburg
Fon: 040 284 99 18-0
service@sucht-hamburg.de
www.sucht-hamburg.de
Ansprechpartnerin
Christiane Lieb
(Geschäftsführerin)
Information.Prävention.Hilfe.Netzwerk.
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