„Lachgas“-Verordnung seit dem 1. Januar 2025 in Kraft

Seit dem 1. Januar 2025 ist es in Hamburg verboten, „Lachgas“ an Kinder und Jugendliche zu verkaufen. Ziel dieser Verordnung ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren bzw. auszuschließen, da der Konsum insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Ausführliche Informationen zur Verordnung der FHH finden sich hier.

Informationen zu den Risiken, die der Gebrauch von Lachgas sich bringt finden sich auf unserer Infocard "Lachgas - Die Fakten"

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